Accessibility Quick Check
- UX-Expert:innen prüfen die Barrierefreiheit Deiner Website
- Wir richten uns nach den Vorgaben des Bundes und den WCAG 2.2 Richtlinien
- Du bekommst erste Handlungsempfehlungen an Die Hand
Mache deine Website für alle zugänglich und erreiche neue Zielgruppen
Inhalte und Funktionen einer Website müssen so aufbereitet sein, dass sie für alle Menschen zugänglich sind – unabhängig von möglichen individuellen Einschränkungen. Dazu gehören unter anderem seh- und hörbehinderte Menschen, Menschen mit motorischen Einschränkungen oder kognitiven Beeinträchtigungen. Wir prüfen beispielsweise, ob die Inhalte der Website so aufbereitet sind, dass ein Screenreader sie wiedergeben kann.
Neue gesetzliche Vorgaben für Barrierefreiheit im Web
Digitale Barrierefreiheit ist ab dem 28. Juni 2025 für viele Internetangebote nicht mehr optional, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Die Vorgaben dazu sind in der Barrierefreihe-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) festgelegt. Diese Richtlinien basieren auf den internationalen Richtlinien, den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) und haben unter Anderem das Ziel, webbasierte Inhalte für Menschen mit Einschränkungen zugänglich zu machen.
Die Möglichkeiten, Deine Website besser zugänglich zu machen sind komplex – deswegen unterstützen wir Dich gerne bei der initialen Bestandsaufnahme mit Expertise aus der Praxis. Bei unserem Accessibility-Audit prüfen wir Deine Website auf ihre Barrierefreiheit anhand der BITV 2.0 und WCAG 2.2
Wir zeigen Dir wie Du optimieren kannst
Nachdem wir den Quick Check abgeschlossen haben dokumentieren wir erste Ergebnisse. Diese bekommst Du als Handlungsempfehlungen in einem persönlichen Gespräch an die Hand.