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Governance

Digital Omnibus: Was sich beim AI Act jetzt wirklich ändert

Veröffentlicht am 22.10.2026 · André Hellmann

Seit dem 27. Juli 2026 gilt der Digital Omnibus zum AI Act. Die Schlagzeilen sprachen von Entlastung und Aufschub. Das stimmt für einen Teil der Regeln, für den anderen nicht. Der Digital Omnibus verschiebt die Fristen für Hochrisiko-Systeme und formuliert die Pflicht zur AI Literacy weicher. Die Transparenzpflichten und die Aufsicht über Modelle, die seit dem 2. August 2026 laufen, bleiben dagegen bestehen. Für Unternehmen, die AI nur einsetzen und nicht entwickeln, ist die Entlastung daher kleiner, als sie klingt.

27.07.2026
Der Digital Omnibus ist in Kraft, veröffentlicht am 24.07.2026
Verordnung (EU) 2026/1744
02.12.2026
Ende der Übergangsfrist für die Kennzeichnung bereits am Markt befindlicher Systeme
AI Act, Art. 113
02.12.2027
Neuer Stichtag für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III, Anhang I folgt am 02.08.2028
AI Act, Art. 113
Standortbestimmung

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Inhalt

Was der Omnibus ist und was nicht

Der Digital Omnibus ist die Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026. Sie wurde am 24. Juli 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und ist seit dem 27. Juli 2026 in Kraft (Quellen: EUR-Lex; Europäische Kommission, 2026). Sie ändert den AI Act, die EASA-Verordnung und die Maschinenverordnung. Ein neues Regelwerk ist sie nicht: Der AI Act bleibt, mit seinen Risikoklassen, Verboten und Transparenzpflichten.

Was der Omnibus nicht tut, ist ebenso wichtig. Er schafft die Pflichten für Hochrisiko-Systeme nicht ab, er verschiebt ihren Start. Er streicht die AI Literacy nicht, er formuliert sie um. Und er lässt die Transparenzpflichten aus Artikel 50 unangetastet, die seit dem 2. August 2026 gelten (Quelle: AI Act Service Desk, Zeitplan).

Die neuen Fristen im Überblick

Vier Stichtage sind für Unternehmen relevant. Zwei davon gelten bereits oder stehen unmittelbar bevor, zwei wurden nach hinten verschoben.

Was sich verschoben hat und was nicht Die vier Stichtage des AI Act seit dem Digital Omnibus 02.08.2026 Aufsicht über GPAI, Art. 50 und AI Literacy: gilt bereits 02.12.2026 Kennzeichnung für Altsysteme, neue Verbote: gilt ab dann 02.12.2027 Hochrisiko nach Anhang III: verschoben 02.08.2028 Hochrisiko nach Anhang I: verschoben gilt, nicht verschoben verschoben Schematische Darstellung: netzstrategen · keine Erhebungsdaten · Stand 06.10.2026 netzstrategen
Blau: gilt oder gilt ab dem Stichtag. Grau: verschoben. Entscheidend ist, in welcher Spalte euer AI-Einsatz liegt.
Für Präsentationen:

Die Regeln für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III, etwa in Personalwesen, Bildung oder Kreditvergabe, gelten nun ab dem 2. Dezember 2027. Systeme, die nach Anhang I in regulierte Produkte eingebettet sind, folgen am 2. August 2028 (Quelle: AI Act, Art. 113 in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744). Bei der Kennzeichnung gilt eine kurze Übergangsfrist: Anbieter von Systemen, die synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte erzeugen und vor dem 2. August 2026 auf den Markt kamen, müssen Artikel 50 Absatz 2 bis zum 2. Dezember 2026 erfüllen (Quelle: AI Act, Art. 113).

Was sich ändert

Hochrisiko wird verschoben. Wer ein Hochrisiko-System betreibt oder plant, gewinnt gut ein Jahr. Das ist Zeit für Inventur, Dokumentation und Anbieterprüfung, keine Entwarnung. Betreiber, die ein solches System erst planen, können Auswahl und Vertragsgestaltung sorgfältiger angehen, statt unter Termindruck zu entscheiden.

AI Literacy wird weicher formuliert. Anbieter und Betreiber müssen nach dem neuen Artikel 4 „Maßnahmen zur Förderung der AI Literacy ergreifen”. Die Pflicht verlangt nicht mehr, dass sie ein bestimmtes Niveau garantieren (Quelle: Verordnung (EU) 2026/1744, Art. 4 neu). Die Verantwortung für Rahmen und Förderung rückt zudem stärker zu Kommission und Mitgliedstaaten (Quelle: Europäische Kommission, 2026).

KMU-Erleichterungen gelten auch für Small Mid-Caps. Vereinfachte Pflichten, etwa bei der technischen Dokumentation, gelten nicht mehr nur für kleine und mittlere Unternehmen, sondern auch für Unternehmen, die knapp darüber liegen (Quelle: Verordnung (EU) 2026/1744). Für den deutschen Mittelstand ist das praktisch relevant.

Neue Verbote kommen dazu. AI-Systeme, die nicht einvernehmliche intime Darstellungen realer Personen oder Material über sexuellen Kindesmissbrauch erzeugen, sind ab dem 2. Dezember 2026 verboten (Quellen: Verordnung (EU) 2026/1744, Art. 113; AI Act Service Desk). Für die meisten Unternehmen ändert das nichts, wer Bild-Generatoren zugänglich macht, sollte es kennen.

Die Aufsicht wird gebündelt. Das AI Office erhält die ausschließliche Zuständigkeit für AI-Systeme, die auf General-Purpose-Modellen desselben Anbieters beruhen (Quelle: Verordnung (EU) 2026/1744). Die Registrierung in der EU-Datenbank wird gestrafft, und die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten zur Erkennung und Korrektur von Verzerrungen ist zulässig (Quelle: Europäische Kommission, 2026).

Was bleibt

Seit dem 2. August 2026 beginnt die Durchsetzung des AI Act, auf nationaler und auf EU-Ebene. Sie betrifft General-Purpose-Modelle, Verbote, Transparenzregeln und AI Literacy (Quelle: AI Act Service Desk, Zeitplan). Die Pflichten für Anbieter von General-Purpose-Modellen gelten schon seit dem 2. August 2025.

Für Anwender heißt das:

  • Kennzeichnung: Artikel 50 gilt. Wer AI-generierte Inhalte veröffentlicht oder AI-Systeme mit Menschen interagieren lässt, ist betroffen. Was das konkret verlangt, steht in unserem Beitrag zur AI-Kennzeichnungspflicht.
  • Verbote: Die verbotenen Praktiken gelten seit Februar 2025 und sind nicht verschoben.
  • AI Literacy: Weicher formuliert, aber weiter eine Pflicht. Wer keine Maßnahmen ergreift, hat dafür keinen Nachweis.

Was Anwender jetzt tun

Für Unternehmen, die AI-Systeme einsetzen, sind drei Schritte sinnvoll, unabhängig davon, in welche Risikoklasse ihr Einsatz fällt. Sie kosten wenig, und jeder davon zahlt auf mehrere Pflichten gleichzeitig ein.

1. Inventar anlegen. Welche AI-Systeme laufen im Haus, von wem werden sie genutzt, auf welchen Daten und mit welchem Zweck? Ohne diese Liste lässt sich keine Risikoklasse bestimmen. Dazu zählen auch Werkzeuge, die einzelne Teams selbst eingeführt haben.

2. Rollen festlegen. Wer im Unternehmen verantwortet den AI-Einsatz, wer entscheidet über neue Systeme, wer prüft die Anbieter? Das ist der Kern von Governance für AI Agents und wird mit jedem zusätzlichen System wichtiger.

3. Literacy und Kennzeichnung prüfen. Gibt es Schulungen und Leitlinien, die ihr belegen könnt? Und kennzeichnet ihr AI-generierte Inhalte so, wie Artikel 50 es verlangt? Bei Systemen, die synthetische Inhalte erzeugen und vor dem 2. August 2026 eingeführt wurden, endet die Übergangsfrist am 2. Dezember 2026.

Eine Einordnung der Begriffe findet ihr im Glossar unter EU AI Act.

Fazit: Der Aufschub gilt für Hochrisiko, nicht für den Rest

Der Digital Omnibus gibt Unternehmen mit Hochrisiko-Systemen mehr Zeit und Mittelständlern etwas Entlastung. Für die meisten Anwender ändert sich im Alltag wenig: Kennzeichnung, Verbote und AI Literacy gelten, die Aufsicht läuft.

Wer jetzt abwartet, weil „alles verschoben wurde”, verwechselt zwei Dinge. Verschoben wurde der Start für Hochrisiko. Die Arbeit, die dafür nötig ist, Inventar, Rollen, Dokumentation, wird dadurch nicht kleiner, sie bekommt nur mehr Vorlauf.

Wie sich das für euren AI-Einsatz aufsetzen lässt, ordnen wir im kostenlosen Diagnose-Call ein.

Häufige Fragen zum Digital Omnibus

Was ist der Digital Omnibus zum AI Act?

Es ist die Verordnung (EU) 2026/1744, die den AI Act ändert. Sie ist seit dem 27. Juli 2026 in Kraft, verschiebt die Fristen für Hochrisiko-Systeme und vereinfacht einzelne Pflichten (Quellen: EUR-Lex; Europäische Kommission, 2026).

Wann gelten die Regeln für Hochrisiko-Systeme jetzt?

Systeme nach Anhang III gelten ab dem 2. Dezember 2027, Systeme nach Anhang I ab dem 2. August 2028 (Quelle: AI Act, Art. 113).

Muss ich noch für AI Literacy sorgen?

Ja, die Pflicht besteht weiter, ist aber weicher formuliert. Unternehmen müssen Maßnahmen zur Förderung der AI Literacy ergreifen, ein bestimmtes Niveau müssen sie nicht garantieren (Quelle: Verordnung (EU) 2026/1744, Art. 4 neu).

Gilt die Kennzeichnungspflicht schon?

Ja, Artikel 50 gilt seit dem 2. August 2026. Für Systeme, die synthetische Inhalte erzeugen und vor diesem Datum auf den Markt kamen, endet die Übergangsfrist für Artikel 50 Absatz 2 am 2. Dezember 2026 (Quelle: AI Act, Art. 113).

Was ändert sich für Mittelständler?

Die Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen gelten auch für Small Mid-Caps, etwa bei der technischen Dokumentation (Quelle: Verordnung (EU) 2026/1744).

Quellen

André Hellmann

Autor & redaktionelle Verantwortung

André Hellmann

Gründer & Geschäftsführer

Gründer und Geschäftsführer der netzstrategen GmbH, seit 2006 an Bord. Sein Fokus: Datenmessung, Analytik und Strategiedefinition. Heute vor allem der Aufbau von AI Operations, von der Strategie bis zum laufenden Betrieb. Branchenerfahrung in Pharma, Automobil und Fertigungsindustrie.

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