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Governance

Erlaubt, aber nicht bereitgestellt: Wo Schatten-AI wirklich entsteht

Veröffentlicht am 17.9.2026 · Sven Maier

Die Debatte über Schatten-AI im Unternehmen dreht sich meist um Verbote. Das geht am Problem vorbei. Verbote sind selten: Nur 4 Prozent der Unternehmen in der Informationswirtschaft und 8 Prozent im verarbeitenden Gewerbe untersagen den Einsatz generativer AI vollständig (Quelle: ZEW, Branchenreport Informationswirtschaft, 2026). Der interessante Befund liegt daneben.

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Inhalt

Das Verbot ist nicht das Problem

Wer die Diskussion um AI-Nutzung am Arbeitsplatz verfolgt, könnte meinen, Unternehmen stünden vor der Wahl zwischen Verbot und Kontrollverlust. Die Daten zeichnen ein anderes Bild.

Das ZEW hat im März und April 2026 rund 1.500 Unternehmen aus der Informationswirtschaft und dem verarbeitenden Gewerbe befragt. Vollständige Verbote sind die Ausnahme: 4 Prozent in der Informationswirtschaft, 8 Prozent im verarbeitenden Gewerbe (Quelle: ZEW, 2026).

Die Verbotsdebatte beschreibt also eine Randgruppe. Das eigentliche Risiko sitzt in der Mitte der Verteilung.

Die Lücke: erlaubt, aber nicht bereitgestellt

Interessant wird es, wenn man Erlaubnis und Bereitstellung getrennt betrachtet. Das ZEW tut genau das und findet vier Zustände.

Die Grauzone ist der Normalfall Umgang mit generativer AI, Anteil der Unternehmen in Prozent Informationswirtschaft bereitgestellt 58% 16% 22% 4% Verarbeitendes Gewerbe 30% 23% toleriert 39% 8% aktiv bereitgestellt erlaubt, nichts bereitgestellt toleriert ohne Vorgabe verboten Darstellung: netzstrategen · Quelle: ZEW, Branchenreport Informationswirtschaft, Mai 2026 netzstrategen
Gelb und Grau zusammen ergeben die Grauzone: Nutzung ist zugelassen oder geduldet, aber kein Werkzeug ist gestellt. Im verarbeitenden Gewerbe betrifft das 62 Prozent der Unternehmen.
Für Präsentationen:

In der Informationswirtschaft stellen 58 Prozent der Unternehmen ihrer Belegschaft gezielt generative AI zur Verfügung. Im verarbeitenden Gewerbe sind es 30 Prozent (Quelle: ZEW, 2026).

Der Rest verteilt sich auf drei Zustände, von denen zwei problematisch sind. 16 Prozent in der Informationswirtschaft und 23 Prozent im verarbeitenden Gewerbe erlauben die Nutzung ausdrücklich, ohne eine Anwendung bereitzustellen. Weitere 22 beziehungsweise 39 Prozent tolerieren die Nutzung ohne klare Vorgabe (Quelle: ZEW, 2026).

Zusammengerechnet heißt das für das verarbeitende Gewerbe: In 62 Prozent der Unternehmen wird AI genutzt oder darf genutzt werden, ohne dass das Unternehmen ein Werkzeug dafür stellt.

Eine Erlaubnis ohne Werkzeug ist keine Governance. Sie ist eine Delegation des Risikos an die Belegschaft.

Was in dieser Lücke passiert

Der Zustand „erlaubt, aber nicht bereitgestellt” klingt nach Freiheit. Praktisch führt er zu drei vorhersehbaren Folgen.

  • Private Konten übernehmen. Wer eine Aufgabe schneller erledigen soll und kein Firmenwerkzeug hat, nutzt das eigene. Damit verlässt der Vorgang den Vertragsrahmen des Unternehmens.
  • Copy-Paste wird zum Datenweg. Ausschreibungstexte, Angebotskalkulationen, Kundenkorrespondenz und Konstruktionsbeschreibungen wandern per Zwischenablage in Systeme, deren Verarbeitungsbedingungen niemand geprüft hat.
  • Niemand weiß, was läuft. Ohne bereitgestellten Zugang gibt es keine Nutzungsdaten. Was fehlt, ist nicht nur Kontrolle, sondern jede Grundlage für eine Bewertung.

Bemerkenswert ist der Widerspruch dahinter. Datenschutzbedenken sind einer der häufigsten Gründe, überhaupt keine AI einzusetzen, 60 Prozent der Unternehmen ohne AI-Einsatz nennen sie (Quelle: Destatis, 2025). Dieselbe Sorge führt bei anderen Unternehmen aber nicht zu einer sicheren Bereitstellung, sondern zu gar keiner. Das Ergebnis ist ein höheres Risiko, nicht ein geringeres.

Vier Dinge, die eine Erlaubnis begleiten müssen

Der Ausweg ist keine Richtlinie mit zwölf Seiten. Vier Festlegungen genügen, und sie lassen sich in wenigen Tagen treffen.

  1. Ein benannter Zugang. Ein Firmenkonto pro Person, über den Vertrag des Unternehmens abgerechnet. Das ist der einzige Punkt, der Geld kostet und der einzige, der die Grauzone tatsächlich schließt.
  2. Datenklassen statt Verbotslisten. Welche Daten dürfen in ein AI-System, welche nicht? Drei Klassen reichen: unkritisch, intern, vertraulich. Ohne diese Einteilung entscheidet jede Person selbst.
  3. Eine kurze Liste erlaubter Werkzeuge. Zwei oder drei Anwendungen, nicht zwanzig. Kurze Listen werden gelesen, lange werden ignoriert.
  4. Ein Ansprechpartner mit Namen. Jemand, den man fragen kann, bevor man etwas hochlädt. Ohne diese Adresse wird im Zweifel nicht gefragt, sondern gemacht.

Diese vier Punkte kosten weniger Aufwand als die Diskussion darüber, ob man AI erlauben soll. Wie sich Datenflüsse dabei sauber einrichten lassen, beschreibt der Beitrag zu AI und Datenschutz.

Für den schnellen Einstieg mit einem konkreten Werkzeug haben wir den Claude-Schnellstart zusammengestellt, er schließt genau die Lücke zwischen Erlaubnis und Bereitstellung.

Warum das Enablement ist und nicht IT

Die Lücke wird gern der IT zugeschoben. Das greift zu kurz, weil die IT die falsche Frage beantwortet.

Die IT kann Zugänge einrichten, Verträge prüfen und Datenflüsse absichern. Was sie nicht kann: entscheiden, welcher Ablauf im Vertrieb oder in der Konstruktion überhaupt AI-Unterstützung braucht. Diese Entscheidung fällt im Fachbereich.

Deshalb ist Bereitstellung eine Enablement-Aufgabe. Sie umfasst drei Dinge, die über den technischen Zugang hinausgehen: einen konkreten Anwendungsfall pro Team, eine geübte Handhabung am echten Vorgang und eine benannte Verantwortung für die Ergebnisse.

Genau so bauen wir: mit dem Team, nicht für das Team. Warum das keine Haltungsfrage, sondern eine Akzeptanzfrage ist, beschreibt der Beitrag Built with the Team. Und wie sich Entscheidungsrechte stufenweise regeln lassen, klärt der Beitrag zu Governance, Kontrolle und Autonomie.

Welche Abläufe zuerst einen bereitgestellten Zugang brauchen, ordnen wir im kostenlosen Diagnose-Call ein.

Fazit: Wer erlaubt, muss bereitstellen

Die ZEW-Zahlen räumen mit einem Missverständnis auf. Unternehmen verbieten AI kaum. Sie erlauben sie und stellen nichts.

Das ist der schlechteste der drei möglichen Zustände. Ein Verbot ist wenigstens eine Entscheidung, an der sich Verhalten ausrichtet. Eine Bereitstellung ist eine Entscheidung mit Werkzeug. Eine Erlaubnis ohne Werkzeug ist beides nicht: Sie verlagert die Entscheidung über Datenwege auf jede einzelne Person im Betrieb.

Der Aufwand, das zu ändern, ist überschaubar: ein Zugang, drei Datenklassen, eine kurze Werkzeugliste, ein Name. Wer das hat, muss über Schatten-AI nicht mehr reden.

Häufige Fragen zu Schatten-AI

Was ist Schatten-AI?

Die Nutzung von AI-Werkzeugen im Arbeitskontext ohne bereitgestellten, vom Unternehmen verwalteten Zugang, meist über private Konten. Sie entsteht nicht durch böse Absicht, sondern durch fehlende Alternativen.

Wie viele Unternehmen verbieten AI?

Sehr wenige. 4 Prozent in der Informationswirtschaft und 8 Prozent im verarbeitenden Gewerbe untersagen den Einsatz generativer AI vollständig (Quelle: ZEW, 2026).

Wo entsteht Schatten-AI dann?

In der Lücke zwischen Erlauben und Bereitstellen. 16 Prozent der Unternehmen in der Informationswirtschaft und 23 Prozent im verarbeitenden Gewerbe erlauben die Nutzung ausdrücklich, stellen aber keine Anwendung bereit. Weitere 22 beziehungsweise 39 Prozent dulden sie ohne klare Vorgabe (Quelle: ZEW, 2026).

Reicht eine Richtlinie aus?

Nein. Eine Richtlinie ohne bereitgestellten Zugang beschreibt ein Verhalten, das im Alltag nicht möglich ist. Erst der Zugang macht die Regel befolgbar.

Was ist der schnellste erste Schritt?

Ein benannter Firmenzugang für die Personen, die AI ohnehin nutzen, plus drei Datenklassen und ein Ansprechpartner. Welche Abläufe zuerst dran sind, klären wir im kostenlosen Diagnose-Call.

Quellen

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Dieser Beitrag entstand mit AI-Unterstützung. Ideenfindung, Redaktionsplanung, inhaltliche Prüfung und Freigabe liegen beim Menschen, das Lektorat bei der AI. Die redaktionelle Verantwortung trägt Sven Maier.

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